Am 13. März 2026 präsentierte der Bundesrat an einer Pressekonferenz in Bern die Botschaft zum Paket Schweiz-EU (Bilaterale III) zuhanden des Parlaments. Die drei Bundesräte beleuchteten das Vertragspaket aus unterschiedlichen Blickwinkeln: Bundespräsident Guy Parmelin gab einen Überblick über die wirtschaftlichen und sektoriellen Aspekte, Bundesrat Ignazio Cassis erläuterte den historischen Weg und die institutionellen Lösungen, und Bundesrat Beat Jans stellte die Änderungen bei der Personenfreizügigkeit sowie den legislativen Umsetzungsbedarf vor.
Nach dem Scheitern des institutionellen Rahmenabkommens (InstA) im Mai 2021 prüfte der Bundesrat fünf Optionen: Status quo, modernisiertes Freihandelsabkommen, EWR-Beitritt, EU-Beitritt und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs.
Der Bundesrat wählte die Weiterentwicklung des bilateralen Wegs als einzigen Weg, eine ausgewogene wirtschaftliche und politische Manövrierfähigkeit zu bewahren.
Die EU ist mit einem Anteil von rund 60 % am Warenhandel der mit Abstand wichtigste Handelspartner der Schweiz. Täglich passieren Waren und Dienstleistungen im Wert von deutlich über einer Milliarde Franken die Grenzen.
Im Februar 2022 beschloss der Bundesrat, den bilateralen Weg mit einem Paketansatz weiterzuentwickeln. Die Verhandlungen wurden Ende 2024 abgeschlossen.
Die Vernehmlassung (Juni bis Oktober) zeigte breite Unterstützung, forderte aber Klärungen und Verbesserungen, woraufhin der Bundesrat Anpassungen vornahm.
Der Bundesrat erachtet die Kriterien des Verhandlungsmandats als erfüllt.
Der Lohnschutz wird nicht geschwächt. Neben dem mit der EU ausgehandelten Drei-Stufen-Schutzkonzept wurden in Absprache mit den Kantonen und den Sozialpartnern 14 innenpolitische Massnahmen erarbeitet.
Das Ziel wurde erreicht, ohne die Flexibilität des Arbeitsmarkts einzuschränken.
Landverkehr: Das Abkommen bietet Schweizer Unternehmen eine wichtige Teilnahme am europäischen Markt für Strassen- und Schienentransport. Die kontrollierte Öffnung des internationalen Personenschienenverkehrs erfolgt zu Schweizer Bedingungen: Anbieter müssen Schweizer Löhne, den Taktfahrplan sowie Generalabonnement und Halbtax akzeptieren. Nur Lastwagen mit einem Höchstgewicht von 40 Tonnen dürfen verkehren. Die LSVA und das Nacht- und Sonntagsfahrverbot bleiben bestehen. Die Verlagerungspolitik von der Strasse auf die Schiene ist gesichert.
Luftverkehr: Schweizer Fluggesellschaften können zusätzliche Flüge innerhalb von EU-Mitgliedstaaten anbieten. EU-Fluggesellschaften können Inlandflüge in der Schweiz durchführen. Die Passagierrechte werden gestärkt.
Die Schweiz bewahrt ihre Souveränität im Bereich Landwirtschaft. Der landwirtschaftliche Teil des Abkommens ist von der dynamischen Rechtsübernahme ausgenommen. Das Abkommen hat keinen Einfluss auf den Grenzschutz.
Der bilaterale Weg umfasst drei Schritte: Bilaterale I (2002), Bilaterale II (2008) und nun Bilaterale III.
Die Entscheidung vom 26. Mai 2021, die Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen (InstA) abzubrechen, markierte nicht das Ende des bilateralen Wegs. Sie zeigte die Notwendigkeit, ein tragfähigeres Gleichgewicht zu finden -- stabile und vorhersehbare Beziehungen zur EU unter Achtung der institutionellen und demokratischen Besonderheiten der Schweiz.
Am 23. Februar 2022 verabschiedete der Bundesrat eine neue Strategie auf der Grundlage eines Paketansatzes.
Sondierungsgespräche liefen von März 2022 bis Oktober 2023, Verhandlungen von März bis Dezember 2024.
Mehr als 240 Sitzungen fanden mit der EU statt, mehr als 108 Sitzungen unter der Leitung von Bundesrat Cassis in der Schweiz.
«Dynamisch heisst nicht automatisch.» Eine Übernahme erfolgt nur nach einem bewussten und informierten Entscheid der Schweiz.
Jeder neue relevante EU-Rechtsakt wird geprüft. Anschliessend entscheidet die Schweiz souverän, ob sie ihn übernimmt -- so wie sie es bereits seit fast 20 Jahren im Rahmen von Schengen/Dublin tut.
Das Parlament bleibt zuständig und das Volk behält sein Referendumsrecht. Die dynamische Übernahme beschneidet kein demokratisches Recht.
Bei Streitfällen entscheidet ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht mit schweizerischen und europäischen Richtern.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entscheidet nicht über Streitigkeiten zwischen der Schweiz und der EU. Er kann lediglich zur Auslegung von EU-Recht konsultiert werden, wenn das Schiedsgericht dies für seinen Entscheid benötigt.
Die geopolitischen Spannungen nehmen zu, Machtverhältnisse verschieben sich, die Regeln des internationalen Handels entwickeln sich rasant weiter.
Stabile und verlässliche Beziehungen zu den Nachbarn zu haben, ist keine politische Luxusfrage, sondern eine strategische Notwendigkeit für den Wohlstand, die Sicherheit und die Zukunft der Schweiz.
Nach 18 Jahren Diskussion und 13 Jahren Verhandlung ist das Ziel erreicht: Die Beziehungen Schweiz-EU sind stabilisiert und weiterentwickelt.
Das Paket löst nicht alle Herausforderungen in den Beziehungen zu den Nachbarn. Weitere Debatten stehen an, namentlich die Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 über die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz», deren Ablehnung Bundesrat und Parlament empfehlen.
Die Schweiz liegt mitten in Europa und schliesst seit Jahrhunderten Verträge mit ihren Nachbarn, um Souveränität und Handlungsspielraum zu sichern.
Der bilaterale Weg mit der EU ist Teil dieser Geschichte -- massgeschneidert auf die Interessen der Schweiz.
Die Schweiz hat keinen Königsweg, aber einen «Königsweg der massgeschneiderten Verträge». Mit den Bilateralen III wird dieser Weg konsequent weitergeführt.
15 Kantone grenzen an die EU, mehr als die Hälfte der Schweizer Bevölkerung lebt in einer Grenzregion.
Grenzüberschreitende Projekte in den Bereichen Verkehr, Tourismus, Umweltschutz, Wissensaustausch, Polizeiarbeit, Rettung und Strafverfolgung brauchen nicht nur die Nachbarregionen (Baden-Württemberg, Grand Est, Lombardei), sondern letztlich auch Berlin, Paris und Rom -- die entscheidende Unterschrift kommt oft von dort.
Der Handel mit den Nachbarregionen ist wirtschaftlich sogar wichtiger als der Handel mit den USA.
Seit Einführung der Personenfreizügigkeit ist die Wirtschaftsleistung der Schweiz um mehr als 50 % gewachsen.
Die Schweiz braucht Fachkräfte aus EU-Ländern: Ärztinnen, Pfleger, Bauarbeiter, Serviceangestellte. Schon jetzt gehen mehr Menschen in Pension als in den Arbeitsmarkt eintreten.
Die Zuwanderung bleibt erwerbsorientiert: Nur wer Arbeit hat, darf mit seiner Familie in die Schweiz kommen. Wer keine Arbeit hat, muss über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
Landesverweise aus strafrechtlichen Gründen können weiterhin ausgesprochen werden.
Das Meldeverfahren für wirtschaftlich motivierte Kurzaufenthalte wird erweitert.
Das Daueraufenthaltsrecht steht nach fünf Jahren nur Erwerbstätigen und ihren Familien offen. Bei Sozialhilfebezug von sechs Monaten oder länger verlängert sich die Frist.
Frühestens sieben Jahre nach Inkrafttreten der Bilateralen III kann jemand einen Anspruch geltend machen.
Für Erwerbstätige mit Niederlassungsbewilligung C ist das Daueraufenthaltsrecht kaum interessant.
4'000 bis 20'000 Anträge pro Jahr sind langfristig plausibel -- nicht die befürchteten 100'000.
Die Gegenseitigkeit wird oft ausgeblendet: Rund 460'000 Schweizerinnen und Schweizer in der EU können ebenfalls das Daueraufenthaltsrecht beantragen.
Die Schutzklausel wurde konkretisiert und aus Schweizer Sicht «massgeblich verbessert».
Künftig kann die Schweiz die Schutzklausel bei schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Problemen eigenständig aktivieren und Massnahmen ergreifen. Heute braucht die Schweiz dafür die Zustimmung der EU.
Im Rahmen der Bilateralen III sind 94 EU-Rechtsakte mit Gesetzescharakter für die Schweiz von Bedeutung.
Die Botschaft umfasst 3 neue Bundesgesetze, die substanzielle Anpassung von 15 Bundesgesetzen sowie geringfügige, formelle Anpassungen von 21 Gesetzen.
Die innerstaatliche Umsetzung umfasst rund 170 Seiten -- ein überschaubarer Aufwand, «weit weg von den kolportierten 8'000 Gesetzen».
Der Bundesrat schlägt dem Parlament ein fakultatives Staatsvertragsreferendum vor. Die Voraussetzungen für ein obligatorisches Referendum sind nicht erfüllt.
Zur Erinnerung: 2012 sagten 75 % der Stimmbevölkerung und alle Stände Nein zur Forderung, dass Staatsverträge zwingend Volk und Ständen vorgelegt werden müssen.
In einer unsicheren Welt, in der das Recht des Stärkeren die einzige Regel zu sein scheint, ist eine stabile Beziehung zu den wichtigsten Partnern umso wichtiger.
Mit den Bilateralen III sichert die Schweiz ihre Demokratie, ihren Lohnschutz und ihren Service public und bleibt handlungsfähig und souverän mitten in Europa.
¶ Die 10 wichtigsten Anpassungen nach der Vernehmlassung
Chefunterhändler Patric Franzen erläuterte die wesentlichen Änderungen gegenüber der Vernehmlassungsvorlage:
Decision-Shaping (Mitwirkung): Volle Transparenz für die Öffentlichkeit -- alles, was im Decision-Shaping-Prozess kommt, wird öffentlich zugänglich. Besondere Information an ständige Vernehmlassungsteilnehmer und Verbände. Besondere Mitwirkung der parlamentarischen Fachkommissionen. Die Kantone sollen am Tisch sein, wenn ihre Kompetenzen betroffen sind (Vereinbarung wird verhandelt).
Stromabkommen: Spezielle Lösung für stromintensive KMU, damit sie vorübergehend in der Grundversorgung bleiben können. Dreijährige Übergangsfrist für die Minimalvergütung von Solarstrom aus Photovoltaikanlagen unter 150 Kilowattstunden. Gemeinsame Auslegung mit der EU, dass Wasserkonzessionen vom Stromabkommen nicht betroffen sind.
Staatliche Beihilfen: Stärkere Mitwirkung der Kantone bei der Zusammensetzung der Beihilfekammer.
Schutzklausel: Stärkerer Einbezug der Kantone.
Hochschulen: Vollständige Übernahme der Ausfälle bei den Studiengebühren durch den Bund für vier Jahre.
Lohnschutz: Anpassung der Massnahme 14 (Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter).
Landverkehr: Sicherstellung, dass Schweizer Sozialstandards im internationalen Personenverkehr gelten.
Koalition: Mehr «Swissness» -- stärkere Berücksichtigung der Schweizer Interessen und Akteure bei Koalitionsprojekten.
Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit: Absicherung des Grenzschutzes konkretisiert. Betäubungspflicht bei Schlachtungen präzisiert.
Erasmus+: Breite Unterstützung in der Vernehmlassung; der Bundesrat schlägt dem Parlament die entsprechenden Mittel vor.
Die Organisation Autonomie Suisse stellte eine Studie vor, wonach das Pro-Kopf-BIP ohne Bilaterale bis 2045 kaum niedriger liege.
Der Bundesrat stützt sich auf andere Studien (BAK Economics, BSS), die zu deutlich anderen Ergebnissen kommen, und ist überzeugt, dass der bilaterale Weg wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Schweiz wirtschaftlich besser dasteht als vor den Bilateralen.
Das Parlament ist frei, alle Gesetze zu ändern: «Der Bundesrat schlägt vor, das Parlament verfügt.»
Der Bundesrat wird die parlamentarische Arbeit begleiten und auf die Vertragskonformität hinweisen, aber das Parlament und das Volk behalten volle Entscheidungsfreiheit.
Bundespräsident Parmelin äusserte sich zur Ankündigung von Section-301- und First-Labor-Untersuchungen durch die USA, die rund 15 Länder betreffen, darunter alle EU-Staaten, Japan und Südkorea.
Die Schweizer Position ist klar: Verhandlung auf Basis der bestehenden Joint Declaration. Falls die Forderungen darüber hinausgehen, wird sich die Schweiz mit den anderen betroffenen Ländern abstimmen.