Zusammenfassung: Die Bilateralen III führen erstmals ein paritätisches Schiedsgericht für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Schweiz und der EU ein. Das Gericht besteht aus je drei Richtern pro Seite. Bei Fragen, die EU-Recht betreffen, holt es einen Vorabentscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein. Dieser Mechanismus ersetzt die bisherigen Gemischten Ausschüsse als alleiniges Streitbeilegungsinstrument.
Bisher wurden Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung der bilateralen Abkommen in Gemischten Ausschüssen behandelt. Diese politischen Gremien bestehen aus Vertretern beider Seiten und entscheiden im Konsens. Wenn keine Einigung erzielt wird, gibt es keinen verbindlichen Mechanismus zur Streitbeilegung -- die Streitfragen bleiben ungelöst [1][5].
Dieses Defizit war ein Kernelement der institutionellen Lücke, die die Bilateralen III schliessen sollen.
Das paritätische Schiedsgericht besteht aus sechs Richtern -- je drei pro Seite [5][7]:
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Richter CH | 3 (von der Schweiz benannt) |
| Richter EU | 3 (von der EU benannt) |
| Vorsitz | Rotation oder nach Einigung der Parteien |
| Qualifikation | Unabhängige Rechtsexperten |
| Entscheidung | Verbindlich für beide Seiten |
Die Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Streitbeilegungsverfahren ist der politisch umstrittenste Aspekt der Bilateralen III [7][8].
Der EuGH wird eingeschaltet, wenn eine Streitigkeit die Auslegung von EU-Recht betrifft. In diesem Fall gibt er einen Vorabentscheid (Preliminary Ruling) ab, der für das Schiedsgericht in der EU-Rechtsfrage bindend ist [5].
Beispiel: Streiten sich die Schweiz und die EU darüber, ob ein bestimmter Schweizer Lohnschutz-Mechanismus mit der Personenfreizügigkeit vereinbar ist, und betrifft diese Frage die Auslegung einer EU-Richtlinie, holt das Schiedsgericht die Meinung des EuGH zur Auslegung dieser Richtlinie ein.
| Funktion | EuGH | Schiedsgericht |
|---|---|---|
| Auslegung EU-Recht | Ja (bindend) | Nein |
| Anwendung auf den Fall | Nein | Ja |
| Gesamtentscheidung | Nein | Ja |
| Sanktionen | Nein | Ja |
Eine vertiefte Analyse findet sich im Kapitel Nachteile: "Fremde Richter".
| Modell | Beschreibung | Anwendung |
|---|---|---|
| Gemischte Ausschüsse | Politisch, konsensbasiert, kein verbindlicher Entscheid | Bilaterale I/II (bisheriges Modell) |
| EFTA-Gerichtshof | Eigenes Gericht der EFTA-Staaten, orientiert sich an EuGH-Rechtsprechung | EWR/EFTA (Norwegen, Island, Liechtenstein) |
| Bilaterale III | Paritätisches Schiedsgericht + EuGH-Vorabentscheid | Neues Modell (ab 2026) |
| EU-Beitritt | Direkte Jurisdiktion des EuGH | EU-Mitgliedstaaten |
[1] EDA (2026). Paket Schweiz-EU (Bilaterale III). Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
[5] EDA (2026). Faktenblatt: Institutionelle Elemente. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
[7] EIZ Publishing (2025). Schiedsverfahren im Rahmen des Pakets Schweiz-EU. Europa Institut Zürich. [Open Access]
[8] UNSER RECHT (2026). Streitbeilegung im Rahmen der Bilateralen III. Informationsplattform. [Open Access]
[16] UNSER RECHT (2026). Bilaterale III -- um was geht es? Informationsplattform. [Open Access]
Letzte Aktualisierung: März 2026