Quelle: Botschaft 26.023, Kapitel 1.2 (S. 38--42)
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Nach dem Ende der InstA-Verhandlungen prüfte der Bundesrat vier grundsätzliche Handlungsoptionen für das künftige Verhältnis der Schweiz zur EU. Er kam zum Schluss, dass die Weiterführung des bilateralen Wegs die geeignetste Option ist -- mit dem ausgewogensten Verhältnis zwischen wirtschaftlichem Nutzen und politischem Gestaltungsspielraum.
Das Passivbleiben bedeutet nicht, den Status quo zu erhalten. Da die EU bestehende Binnenmarktabkommen nicht mehr aktualisiert, würden diese mittel- und langfristig an Wert verlieren. Das heutige Gefüge der bilateralen Abkommen würde schliesslich nurmehr ein Rumpf sein -- mit dem Freihandelsabkommen von 1972 im Zentrum.
Die Schweiz würde ihre wirtschaftliche Integration mit der EU auf ein tieferes Niveau zurückbauen. Übrig bliebe im Wesentlichen ein Abbau der tarifären Handelshemmnisse (Zölle und Kontingente). Ohne Rechtsharmonisierung wäre die Schweizer Wirtschaft mit neuen nichttarifären Handelshemmnissen konfrontiert. Der Zugewinn an politischem Handlungsspielraum fällt vergleichsweise bescheiden aus.
Der seit den Neunzigerjahren verfolgte Ansatz: In ausgewählten Bereichen binnenmarktähnliche Verhältnisse schaffen und in weiteren Gebieten kooperieren. Zwar bestehen Lücken, aber die wesentlichen Bedürfnisse der Schweizer Wirtschaft sind erfüllt. Die Schweiz konnte ihren politischen Handlungsspielraum wahren.
Die Schweiz würde nicht nur in ausgewählten Bereichen, sondern am Grossteil des EU-Binnenmarktrechts teilnehmen, einschliesslich horizontaler Politiken wie den staatlichen Beihilfen. Im EWR sind die Pflichten bei der dynamischen Rechtsübernahme deutlich weiter als beim bilateralen Weg, und die Rechte zur Mitwirkung bei der Gestaltung des Rechts sind geringer.
Die Schweiz würde die volle Binnenmarktteilnahme und den Zugang zu sämtlichen EU-Kooperationen erlangen. Zugleich wäre aber die Beschränkung des Rahmens autonomer Gestaltung erheblich. Die direkte Demokratie und der Föderalismus würden faktisch geschwächt.
Der Bundesrat hat am 23. Februar 2022 beschlossen, die offenen Punkte mit der EU auf der Grundlage eines breiten Paketansatzes anzugehen: