Quelle: Botschaft 26.023, Kapitel 1.1 (S. 34--38)
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Die Schweiz und die Welt erleben eine Zeit wegbrechender Sicherheiten. Geopolitische Fragmentierung, Grossmächtekonkurrenz und wirtschaftlicher Protektionismus prägen das Umfeld. Für die Schweiz, im Herzen Europas gelegen, sind stabile Beziehungen zur EU von zentraler Bedeutung -- die EU ist mit rund 60 Prozent des Warenhandels der mit Abstand wichtigste Handelspartner.
Die Welt wird instabiler. Handelspolitische Spannungen, bewaffnete Konflikte, Klimawandel und wachsende Staatsschulden prägen die Gegenwart. Der Angriff Russlands auf die Ukraine 2022 hat den Krieg nach Europa zurückgebracht. Eine neue Ära der Machtpolitik bricht an, in der Grossstaaten zunehmend nach dem Recht des Stärkeren handeln.
Die Schweiz ist in vieler Hinsicht in einer besseren Lage als andere Länder, spürt aber die globalen Trends. Sie muss ihre unbestreitbaren Stärken ausspielen und stabile Beziehungen zur EU pflegen.
Das EWR-Abkommen wurde am 6. Dezember 1992 in einer Volksabstimmung knapp abgelehnt (50,3 % Nein; Stände: 16:0 Nein). Die drei anderen EFTA-Staaten -- Island, Liechtenstein und Norwegen -- traten dem EWR bei.
Da das Freihandelsabkommen von 1972 nicht mehr genügte, verhandelte die Schweiz sektoriell mit der EU. Am 21. Juni 1999 wurden sieben Abkommen abgeschlossen: Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse (MRA), öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Forschung, Luftverkehr und Landverkehr. Am 21. Mai 2000 stimmte das Volk mit 67,2 Prozent zu.
Es folgten neun weitere Abkommen, darunter Schengen/Dublin, Zinsbesteuerung, Betrugsbekämpfung, Statistik und Bildung/Jugend. Am 5. Juni 2005 stimmte das Volk der Schengen-Assoziierung mit 54,6 Prozent zu.
Ab 2010 prüften die Schweiz und die EU einen institutionellen Rahmen. 2018 erklärte die EU die Verhandlungen für beendet. Die Schweiz sah bei Personenfreizügigkeit und staatlichen Beihilfen noch keine zufriedenstellende Lösung. Am 26. Mai 2021 entschied der Bundesrat, den Abkommenstext nicht zu unterzeichnen.
Die EU erklärte, ohne Regelung der institutionellen Fragen und staatlichen Beihilfen sowie ohne permanenten Schweizer Kohäsionsbeitrag keine neuen Abkommen abzuschliessen und bestehende nur noch eingeschränkt zu aktualisieren. Die Weiterführung des bilateralen Wegs war damit ungesichert.
[1] Botschaft 26.023, Kapitel 1.1 (S. 34--38)
[3] Bericht des Bundesrates "Lagebeurteilung Beziehungen Schweiz-EU", 9. Juni 2023