Zusammenfassung: Die Bilateralen II wurden 2004 unterzeichnet und erweiterten die Zusammenarbeit Schweiz-EU um neun weitere Abkommen. Das Kernstück ist die Assoziierung an Schengen und Dublin, die 2005 vom Stimmvolk angenommen wurde. Anders als die Bilateralen I sind diese Abkommen nicht über eine Guillotine-Klausel miteinander verknüpft.
Nach dem Inkrafttreten der Bilateralen I im Jahr 2002 strebte der Bundesrat eine Vertiefung der Zusammenarbeit mit der EU an. Die Verhandlungen fanden vor dem Hintergrund der EU-Osterweiterung 2004 statt, durch die zehn neue Mitgliedstaaten der Union beitraten. Die Schweiz verknüpfte die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitglieder mit den Verhandlungen über die Bilateralen II [1].
Am 26. Oktober 2004 wurden neun Abkommen in Luxemburg unterzeichnet. Im Gegensatz zu den Bilateralen I sind sie nicht über eine Guillotine-Klausel verbunden -- jedes Abkommen steht für sich [1].
Das Schengen-Abkommen ist das politisch bedeutsamste der Bilateralen II. Es wurde am 5. Juni 2005 in einer Volksabstimmung mit 54,6 Prozent Ja-Stimmen angenommen und trat am 12. Dezember 2008 vollständig in Kraft [2].
Kernpunkte:
Das Dublin-Abkommen regelt die Zuständigkeit für die Behandlung von Asylgesuchen. Grundprinzip: Der Staat, in dem eine asylsuchende Person erstmals den Schengen-Raum betritt, ist für die Behandlung des Asylgesuchs zuständig. Dies verhindert Mehrfachgesuche in verschiedenen Staaten [2].
Das Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen wurde 2005 in Kraft gesetzt. Es wurde 2017 durch das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) abgelöst, mit dem die Schweiz den internationalen Standard für den Austausch von Finanzkonten-Informationen übernahm [1].
Dieses Abkommen ermöglicht die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU bei der Bekämpfung von Schmuggel, Steuerbetrug und anderen Formen grenzüberschreitender Wirtschaftskriminalität [1].
Das Abkommen baut Preisdisparitäten bei verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten (z.B. Schokolade, Kekse, Suppen) ab und erleichtert den Handel [1].
Die Schweiz wurde Mitglied der Europäischen Umweltagentur (EUA) und erhielt Zugang zum Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET) [1].
Das Statistikabkommen harmonisiert die Erhebung und Verbreitung statistischer Daten zwischen der Schweiz und der EU [1].
Das MEDIA-Abkommen ermöglichte die Teilnahme der Schweiz am EU-Filmförderprogramm. Die Teilnahme wurde ab 2014 jedoch nicht mehr erneuert, da die EU sie an den Fortschritt in den institutionellen Fragen knüpfte [1].
Dieses Abkommen regelt die Besteuerung der Ruhegehälter von in der Schweiz wohnhaften pensionierten EU-Beamten [1].
Die Schengen-Assoziierung ist aus mehreren Gründen das wichtigste Abkommen der Bilateralen II:
| Aspekt | Bedeutung |
|---|---|
| Reisefreiheit | Keine systematischen Grenzkontrollen für 420 Millionen Menschen im Schengen-Raum |
| Sicherheit | Zugang zum SIS mit über 90 Millionen Fahndungsausschreibungen [3] |
| Tourismus | Schweiz als Teil des Schengen-Visasystems für Drittstaatsangehörige |
| Polizeikooperation | Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Strafverfolgung |
Schengen hat eine besondere institutionelle Dynamik: Als assoziierter Staat muss die Schweiz Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands übernehmen. Dies ist eine Form der dynamischen Rechtsübernahme, die bereits vor den Bilateralen III bestand [3].
| Merkmal | Bilaterale I | Bilaterale II |
|---|---|---|
| Guillotine-Klausel | Ja (alle 7 verknüpft) | Nein (eigenständige Abkommen) |
| Rechtsübernahme | Statisch | Teilweise dynamisch (Schengen) |
| Volksabstimmung | Ja (FZA, 2000) | Ja (Schengen, 2005) |
| Schwerpunkt | Marktzugang, Wirtschaft | Sicherheit, Kooperation |
| In Kraft | 2002 (gleichzeitig) | 2005-2009 (gestaffelt) |
Die Bilateralen II haben die Zusammenarbeit mit der EU auf neue Bereiche ausgedehnt -- insbesondere die Schengen/Dublin-Assoziierung hat die Sicherheitszusammenarbeit und den Reiseverkehr grundlegend verändert. Gleichzeitig blieb die grundlegende institutionelle Schwäche der bilateralen Beziehungen bestehen: das Fehlen eines einheitlichen Streitbeilegungsmechanismus und einer systematischen Rechtsanpassung.
[1] EDA (2026). Die Bilateralen Abkommen II. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
[2] Fedlex: Schengen-Assoziierungsabkommen, SR 0.362.31. Systematische Rechtssammlung. [Open Access]
[3] SEM (2026). Schengen/Dublin -- Bedeutung für die Schweiz. Staatssekretariat für Migration. [Open Access]
Letzte Aktualisierung: März 2026