Jede Tatsachenbehauptung in diesem Wiki muss auf eine konkrete, öffentlich zugängliche Quelle zurückführbar sein. Quellenangaben sind integraler Bestandteil jedes Artikels und ermöglichen die vollständige Nachprüfbarkeit aller Aussagen.
Im Zweifelsfall gilt: Weglassen statt spekulieren. Lieber eine Lücke lassen als eine unbelegte Aussage treffen.
Die Quellen werden nach Zuverlässigkeit und Autorität in eine Prioritätsreihenfolge eingeteilt. Höherrangige Quellen werden bevorzugt verwendet:
| Rang | Quellentyp | Beispiele |
|---|---|---|
| 1 | Offizielle Schweizer Quellen | Bundesrat, EDA, BJ, BFE, BAG, SBFI, SECO, Vernehmlassungsberichte, Botschaften |
| 2 | EU-Institutionen | Europäische Kommission, Rat der EU, offizielle Pressemitteilungen und Factsheets |
| 3 | Wissenschaftliche Quellen | Universität Zürich (EIZ), CSS ETH Zürich, FOLIA UniF, peer-reviewed Publikationen |
| 4 | Anerkannte Thinktanks | Avenir Suisse, economiesuisse, BAK Economics (werden als Interessenvertreter gekennzeichnet) |
| 5 | Sozialpartner | SGB, Travail.Suisse, SAV (werden als Positionspapiere gekennzeichnet) |
| 6 | Rechtsanalysen | EIZ Publishing, juristische Fachzeitschriften |
| 7 | Qualitätsmedien | NZZ, SRF, Tagesanzeiger (nur als Ergänzung, nicht als Primärquelle) |
Folgende Quellentypen werden in diesem Wiki nicht verwendet:
| Regel | Beschreibung |
|---|---|
| Wörtliche Zitate | Exakter Wortlaut der Quelle, in Anführungszeichen oder als Blockzitat. Kürzungen mit [...] kennzeichnen. |
| Paraphrasen | Sinngemässe Wiedergaben ohne Anführungszeichen, in indirekter Rede. |
| Quellenangabe | Jede Tatsachenbehauptung mit Referenznummer [n] versehen. |
| Quellenverzeichnis | Am Ende jedes Artikels, mit vollständiger URL und Quellentyp. |
| Eine Nummer = eine Quelle | Jede Referenznummer [n] verweist auf genau eine Quelle. |
| Keine Phantasie-Zitate | Verboten: Zitate erfinden oder sinngemässe Wiedergaben als wörtlich ausgeben. |
Im Fliesstext:
Der Bundesrat bezeichnet das Paket als "umfassende Stabilisierung" der bilateralen Beziehungen [1].
Im Quellenverzeichnis:
[1] EDA (2026). Paket Schweiz-EU (Bilaterale III). Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
Dieses Wiki verpflichtet sich zur gleichwertigen Darstellung beider Seiten der Debatte:
Die Kapitelstruktur (Kapitel 3: Nachteile, Kapitel 4: Vorteile) widerspiegelt diesen Anspruch auch strukturell.
Quellen, die eine erkennbare Interessenlage haben, werden transparent gekennzeichnet:
| Quellentyp | Kennzeichnung |
|---|---|
| Wirtschaftsverbände (economiesuisse, SAV) | Hinweis: Wirtschaftsdachverband. |
| Gewerkschaften (SGB, Travail.Suisse) | Hinweis: Gewerkschaftlicher Dachverband. |
| Branchenverbände (VSE, Swiss Medtech) | Hinweis: Branchenverband. |
| Informationsplattformen (unser-recht.ch) | Hinweis: Informationsplattform. |
Dies bedeutet nicht, dass die Daten dieser Quellen weniger valide sind -- es schafft Transparenz über die Herkunft der Information.
| Regel | Beschreibung |
|---|---|
| Schweizer Hochdeutsch | ss statt ß (z.B. "dass", "Strasse", "muss") |
| Echte Umlaute | ä, ö, ü in Fliesstexten und Titeln |
| Fachbegriffe | Deutsch mit Abkürzung, z.B. Personenfreizügigkeit (FZA), Technische Handelshemmnisse (MRA) |
| Keine Übertreibungen | Keine dramatisierenden Formulierungen, keine spekulativen Superlative |
| Transparenz bei Unsicherheit | "Nicht verifizierbar", "Stand März 2026" -- wo nötig |
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Letzte Aktualisierung: März 2026