Zusammenfassung: Die dynamische Rechtsübernahme ist das Kernstück der institutionellen Neuerungen der Bilateralen III. Die Schweiz übernimmt künftig relevante Weiterentwicklungen des EU-Rechts in den Vertragsbereichen grundsätzlich. Ein Opt-out ist möglich, kann jedoch Ausgleichsmassnahmen der EU nach sich ziehen. Dieser Mechanismus löst das bisherige statische Modell ab, bei dem die Abkommen auf dem Rechtsstand bei Unterzeichnung "eingefroren" waren.
Die Bilateralen I und II (mit Ausnahme der Schengen-Assoziierung) sind statische Verträge: Sie spiegeln den EU-Rechtsstand zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wider. Wenn die EU ihre Gesetzgebung weiterentwickelt, entsteht eine wachsende Diskrepanz zwischen dem geltenden EU-Recht und dem Inhalt der Abkommen. Aktualisierungen waren nur über die Gemischten Ausschüsse möglich und erforderten die Zustimmung beider Seiten [1][5].
Mit den Bilateralen III übernimmt die Schweiz Weiterentwicklungen des EU-Rechts in den Vertragsbereichen grundsätzlich ("dynamisch"). Dieser Mechanismus ist in jedes der aktualisierten und neuen sektoriellen Abkommen integriert (→ Der Paketansatz) [5].
Wichtig: Die Übernahme erfolgt nicht automatisch. Die Schweiz muss jeden relevanten EU-Rechtsakt in einem eigenen Verfahren prüfen und in nationales Recht umsetzen. Die Übernahme erfordert einen formellen Beschluss der Schweizer Behörden [1][5].
Wenn die EU einen neuen Rechtsakt beschliesst, der einen Vertragsbereich der Bilateralen III betrifft, wird die Schweiz darüber informiert (Notifikation) [5].
Die Schweiz prüft den EU-Rechtsakt und entscheidet, ob sie ihn übernimmt. Dabei gelten die ordentlichen Schweizer Gesetzgebungsverfahren -- einschliesslich der Mitwirkungsrechte des Parlaments und der Kantone [1][5].
Fristen: Die Schweiz hat eine angemessene Frist für die Übernahme. Die genauen Fristen variieren je nach Komplexität des Rechtsakts und der Notwendigkeit parlamentarischer Beratung.
Als Gegenleistung für die Übernahmepflicht erhält die Schweiz ein Mitwirkungsrecht bei der Erarbeitung neuer EU-Rechtsakte, die die Vertragsbereiche betreffen. Schweizer Expertinnen und Experten können an relevanten EU-Arbeitsgruppen teilnehmen [1][3].
Dieses "Decision Shaping" (Mitgestaltung ohne Stimmrecht) soll sicherstellen, dass Schweizer Anliegen bereits bei der Ausarbeitung neuer EU-Vorschriften berücksichtigt werden.
Die Schweiz kann die Übernahme eines EU-Rechtsakts ablehnen (Opt-out). In diesem Fall kann die EU verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen [1][5].
Wenn die Schweiz die Übernahme eines EU-Rechtsakts ablehnt, kann die EU Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Diese müssen verhältnismässig sein -- sie dürfen sich nur auf den betroffenen Vertragsbereich beziehen und müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Nicht-Übernahme stehen [5].
Beispiel: Lehnt die Schweiz eine neue EU-Vorschrift im Bereich der technischen Handelshemmnisse ab, könnte die EU die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen in diesem spezifischen Bereich aussetzen.
Die Verhältnismässigkeit der Ausgleichsmassnahmen kann von der Schweiz vor dem Schiedsgericht angefochten werden [5].
Die dynamische Rechtsübernahme tangiert die Souveränität des Schweizer Parlaments. Zwei Aspekte sind zentral [1][6]:
Die dynamische Rechtsübernahme ist der zentrale Streitpunkt der Bilateralen III [16]:
Befürworter argumentieren:
Kritiker argumentieren:
Eine vertiefte Analyse der Vor- und Nachteile findet sich in den Kapiteln Vorteile und Nachteile.
[1] EDA (2026). Paket Schweiz-EU (Bilaterale III). Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
[3] GTAI (2026). Abkommen des Pakets Schweiz-EU unterzeichnet. Germany Trade & Invest. [Open Access]
[5] EDA (2026). Faktenblatt: Institutionelle Elemente. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
[6] EDA (2025). Gutachten Prof. Hahn: Dynamische Rechtsübernahme. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
[16] UNSER RECHT (2026). Bilaterale III -- um was geht es? Informationsplattform. [Open Access]
Letzte Aktualisierung: März 2026