Zusammenfassung: Am 2. März 2026 unterzeichneten die Schweiz und die EU in Bern das umfassendste Vertragspaket seit Beginn des bilateralen Wegs. Die "Bilateralen III" umfassen 18 Abkommen -- sechs aktualisierte Binnenmarktabkommen, neue sektorielle Vereinbarungen und erstmals institutionelle Mechanismen wie dynamische Rechtsübernahme und ein paritätisches Schiedsgericht.
Die Bilateralen III sind das Ergebnis eines mehrjährigen Verhandlungsprozesses, der nach dem Scheitern des institutionellen Rahmenabkommens (InstA) im Mai 2021 neu lanciert wurde. Nach Sondierungsgesprächen (2022-2023) und formellen Verhandlungen (2024) wurde das Paket im Dezember 2024 materiell abgeschlossen und am 2. März 2026 von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unterzeichnet [1][2].
Im Unterschied zum gescheiterten InstA verfolgen die Bilateralen III einen vertikalen Ansatz: Die institutionellen Mechanismen (Rechtsübernahme, Streitbeilegung, Überwachung) werden nicht in einem separaten Rahmenabkommen geregelt, sondern direkt in jedes sektorielle Abkommen integriert [1].
Das Vertragswerk gliedert sich in vier Bereiche:
Sechs bestehende Abkommen aus den Bilateralen I werden aktualisiert und mit den neuen institutionellen Elementen versehen [1][3]:
→ Mehr dazu: Aktualisierte Binnenmarktabkommen
Neue Vereinbarungen erweitern die bilaterale Zusammenarbeit auf bisher nicht abgedeckte Bereiche [1][3]:
→ Mehr dazu: Neue Abkommen
Erstmals erhalten die bilateralen Abkommen ein kohärentes institutionelles Fundament [5]:
→ Mehr dazu: Dynamische Rechtsübernahme | Streitbeilegung
→ Mehr dazu: Kohäsionsbeitrag | Lohnschutz
Ein Schlüsselmerkmal der Bilateralen III ist der Paketansatz: Die 18 Abkommen bilden ein unteilbares Ganzes. Sie wurden als Gesamtpaket verhandelt, unterzeichnet und müssen als Ganzes ratifiziert werden. Dieser Ansatz unterscheidet sich sowohl von der Guillotine-Klausel der Bilateralen I (die nur die sieben Abkommen von 1999 verknüpft) als auch von den eigenständigen Abkommen der Bilateralen II [1].
→ Mehr dazu: Der Paketansatz
Die Bilateralen III sind die Antwort auf die institutionelle Lücke und die Erosion der bestehenden Verträge, die seit dem InstA-Abbruch im Mai 2021 fortschreitet. Ein Vergleich der drei Vertragspakete zeigt die strukturellen Neuerungen.
Das Paket muss noch den parlamentarischen Prozess durchlaufen. Da es dem fakultativen Referendum untersteht, ist eine Volksabstimmung wahrscheinlich -- sie wird für 2027 oder 2028 erwartet [13][14].
→ Mehr dazu: Ratifizierungsprozess
[1] EDA (2026). Paket Schweiz-EU (Bilaterale III). Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
[2] EDA (2026). Paket Schweiz-EU unterzeichnet. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
[3] GTAI (2026). Abkommen des Pakets Schweiz-EU unterzeichnet. Germany Trade & Invest. [Open Access]
[5] EDA (2026). Faktenblatt: Institutionelle Elemente. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
[13] EDA (2025). Vernehmlassungsergebnisse. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. [Open Access]
[14] Blick (2026). EU-Verträge kommen wohl erst 2028 an die Urne. Blick. [Open Access] Hinweis: Medienquelle.
Letzte Aktualisierung: März 2026